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ToggleIhre Rechte bei Krankheit als Zeitarbeitnehmer
Wenn Sie als Zeitarbeitnehmer erkranken, gelten grundsätzlich dieselben Rechte wie für andere Arbeitnehmer auch. Sie sind bei Ihrem Personaldienstleister fest angestellt und nicht beim Entleiher. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag und die damit verbundenen Ansprüche, wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, von Ihrem Arbeitgeber, der Zeitarbeitsfirma, abhängen.
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Wenn Sie krank werden, haben Sie Anspruch auf Fortzahlung Ihres Lohns. Dies ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens vier Wochen ununterbrochen im selben Unternehmen beschäftigt waren und Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Die Lohnfortzahlung wird von Ihrem direkten Arbeitgeber, der Zeitarbeitsfirma, geleistet.
Gesetzliche Grundlagen der Entgeltfortzahlung
Die gesetzliche Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieses Gesetz regelt, dass Arbeitnehmer, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, Unfällen oder anderen unverschuldeten Leiden an ihrer Arbeitsleistung gehindert sind, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Die Höhe des fortzuzahlenden Entgelts entspricht dem Arbeitsentgelt, das Sie erhalten hätten, wenn Sie arbeitsfähig gewesen wären. Dies schließt in der Regel auch Zuschläge ein, die für die ausgefallene Arbeitszeit angefallen wären.
Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich auf einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall begrenzt. Sollten Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, endet die Lohnfortzahlung durch die Zeitarbeitsfirma. Danach haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Die genaue Dauer und die Bedingungen können je nach individueller Situation und eventuellen tarifvertraglichen Regelungen variieren.
Krankmeldung und Nachweispflichten
Wenn wir als Zeitarbeitnehmer krank werden, ist es wichtig, dass wir schnell und richtig handeln. Das betrifft sowohl die Meldung an unseren Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma, als auch an das Unternehmen, in dem wir gerade eingesetzt sind. Eine korrekte und fristgerechte Krankmeldung ist die Grundlage für unseren Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Fristen für die Krankmeldung
Grundsätzlich gilt: Sobald wir wissen, dass wir arbeitsunfähig sind, müssen wir dies unverzüglich mitteilen. Das bedeutet in der Regel am ersten Tag der Krankheit, am besten schon vor Beginn der regulären Arbeitszeit. Diese Meldung geht an die Zeitarbeitsfirma, unseren direkten Arbeitgeber. Es ist auch üblich und oft im Vertrag geregelt, dass das Entleihunternehmen informiert werden muss. Die genauen Fristen und wie die Meldung erfolgen soll (telefonisch, per E-Mail etc.), sind oft in unserem Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt. Es ist ratsam, sich hierüber im Vorfeld zu informieren.
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
Die bloße telefonische oder schriftliche Meldung reicht oft nicht aus. Gesetzlich sind wir verpflichtet, bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, spätestens am vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Manche Zeitarbeitsfirmen oder Entleihbetriebe verlangen die Bescheinigung auch schon früher, zum Beispiel ab dem ersten Krankheitstag. Diese ärztliche Bescheinigung, oft auch ‚gelber Schein‘ genannt, bestätigt die Arbeitsunfähigkeit und den voraussichtlichen Zeitraum. Sie wird vom Arzt ausgestellt und enthält wichtige Informationen für Arbeitgeber und Krankenkasse. Wir sollten darauf achten, dass die Bescheinigung alle notwendigen Angaben enthält und rechtzeitig bei unserem Arbeitgeber eingeht.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Meldepflicht
Wenn wir die Meldepflichten nicht einhalten, kann das unangenehme Folgen haben. Zuerst einmal kann die Zeitarbeitsfirma die Lohnfortzahlung verweigern, bis die Meldung und gegebenenfalls die ärztliche Bescheinigung nachgereicht werden. Im schlimmsten Fall, bei wiederholter oder grober Verletzung der Pflichten, kann dies sogar eine Abmahnung oder unter Umständen eine Kündigung rechtfertigen. Daher ist es so wichtig, die Regeln genau zu kennen und einzuhalten. Im Zweifel lieber einmal zu viel nachfragen, als eine Frist zu versäumen.
Urlaubsanspruch und Krankheit
Urlaubsanspruch während der Krankheit
Auch wenn Sie als Zeitarbeitnehmer erkranken, bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen. Das Gesetz sieht vor, dass Zeiten, in denen Sie arbeitsunfähig sind, nicht auf Ihren Urlaubsanspruch angerechnet werden dürfen. Das bedeutet, wenn Sie während Ihres geplanten Urlaubs krank werden, werden diese Tage nicht als verbrauchte Urlaubstage gezählt. Sie können diese Tage später nachholen. Wichtig ist hierbei, dass Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, wie wir im Abschnitt zur Krankmeldung erläutert haben.
Übertragung von Urlaubstagen
Wenn Sie aufgrund von Krankheit Ihren Urlaub nicht antreten oder unterbrechen mussten, können die Urlaubstage grundsätzlich ins Folgejahr übertragen werden. Es gibt hierfür gesetzliche Fristen. In der Regel müssen die übertragenen Urlaubstage bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Allerdings können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen abweichende Regelungen treffen. Es ist daher immer ratsam, die genauen Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag oder den geltenden Tarifverträgen zu prüfen. Die Personalvermittlung durch eine Zeitarbeitsfirma kann hierbei auch auf spezifische Regelungen hinweisen.
Urlaubsgeld im Krankheitsfall
Die Frage nach dem Urlaubsgeld im Krankheitsfall ist nicht immer ganz einfach zu beantworten und hängt stark von den jeweiligen Vereinbarungen ab. Grundsätzlich gilt: Wenn Ihr Urlaubsanspruch durch Krankheit nicht verfällt, dann gilt dies in der Regel auch für das Urlaubsgeld, sofern es an den Urlaubsanspruch gekoppelt ist. Viele Tarifverträge sehen die Zahlung von Urlaubsgeld vor. Ob dieses auch bei krankheitsbedingtem Ausfall des Urlaubs gezahlt wird, ist in den Tarifverträgen oder Ihrem individuellen Arbeitsvertrag geregelt. Es ist wichtig, hier genau hinzuschauen, da es Unterschiede geben kann.
Die Rechte auf Urlaub und die damit verbundenen Zahlungen sind ein wichtiger Teil Ihrer Absicherung als Zeitarbeitnehmer. Auch im Krankheitsfall sollen diese Ansprüche weitgehend erhalten bleiben, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.
Besonderheiten bei Langzeiterkrankungen
Ansprüche nach Ablauf der Lohnfortzahlung
Wenn wir als Zeitarbeitnehmer länger krank sind, als die Lohnfortzahlung durch unsere Zeitarbeitsfirma abgedeckt ist, greift die gesetzliche Krankenversicherung. Das bedeutet, dass wir nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld von unserer Krankenkasse erhalten. Die Dauer der Lohnfortzahlung beträgt in der Regel sechs Wochen. Danach übernimmt die Krankenkasse. Es ist wichtig, dass wir uns rechtzeitig bei unserer Krankenkasse melden und alle notwendigen Unterlagen einreichen, damit es keine Lücken bei der finanziellen Absicherung gibt.
Krankengeld und dessen Höhe
Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn wir arbeitsunfähig sind. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent unseres Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Die genaue Berechnung kann etwas kompliziert sein, aber die Krankenkasse stellt uns dazu alle nötigen Informationen zur Verfügung. Wir sollten uns also nicht scheuen, dort nachzufragen, wenn etwas unklar ist.
Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung
Wenn wir nach einer längeren Krankheit wieder arbeiten können, aber noch nicht wieder voll einsatzfähig sind, gibt es Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung. Das nennt man auch "Hamburger Modell". Dabei arbeiten wir schrittweise wieder mehr Stunden und steigern die Belastung langsam. Das Ziel ist, uns wieder vollständig in den Arbeitsalltag zu integrieren, ohne uns zu überfordern. Unsere Zeitarbeitsfirma und auch der Betrieb, in dem wir eingesetzt sind, können hier unterstützend wirken. Es ist ein Prozess, der gut geplant sein sollte, damit er erfolgreich verläuft.
Tarifverträge und ihre Bedeutung
Einfluss von Tarifverträgen auf Krankheitsregelungen
Tarifverträge spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsalltag von Zeitarbeitnehmern. Sie regeln oft mehr als nur das Grundgehalt. Viele Tarifwerke legen auch fest, wie es sich mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verhält. Manchmal gibt es hier Regelungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und uns somit besserstellen. Es ist daher immer gut zu wissen, welcher Tarifvertrag für uns gilt.
Branchenzuschläge und ihre Wirkung bei Krankheit
Branchenzuschläge sind ein gutes Beispiel dafür, wie Tarifverträge uns zugutekommen können. Sie sorgen dafür, dass unser Lohn sich schrittweise dem Lohn der Stammbelegschaft im Einsatzbetrieb annähert. Wenn wir krank werden, beeinflusst das oft auch die Berechnung dieser Zuschläge. Die genauen Regeln dazu finden sich im jeweiligen Tarifvertrag. Es ist wichtig, dass diese Zuschläge korrekt angewendet werden, auch wenn wir mal ausfallen.
Zusatzleistungen durch Tarifverträge
Neben den reinen Lohnregelungen können Tarifverträge auch weitere Vorteile mit sich bringen. Dazu gehören zum Beispiel zusätzliche freie Tage oder Regelungen zu Sonderzahlungen. Manchmal sind auch spezielle Regelungen für den Krankheitsfall enthalten, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Solche Zusatzleistungen können gerade in schwierigen Zeiten, wie bei einer Krankheit, eine wichtige Unterstützung sein. Es lohnt sich also, sich mit den Inhalten des für uns geltenden Tarifvertrags auseinanderzusetzen. Manchmal sind auch Regelungen zu Werkverträgen in den Tarifverträgen zu finden, die indirekt unsere Arbeitsbedingungen beeinflussen können.
Das Verhältnis zum Entleiher bei Krankheit
Informationspflichten gegenüber dem Entleiher
Wenn Sie als Zeitarbeitnehmer erkranken, sind Sie verpflichtet, Ihren Einsatzbetrieb, also den Entleiher, darüber zu informieren. Diese Meldung sollte so schnell wie möglich erfolgen, idealerweise noch vor Beginn Ihrer regulären Arbeitszeit. Die genauen Fristen und Wege der Meldung sind oft in Ihrem Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister oder in Betriebsvereinbarungen des Entleihers geregelt. Eine zeitnahe Information ist wichtig, damit der Entleiher seine betrieblichen Abläufe entsprechend planen kann. Es ist ratsam, sich bei Ihrem Personaldienstleister zu erkundigen, welche spezifischen Regeln für Ihren Einsatzbetrieb gelten.
Keine Weisungsbefugnis des Entleihers bei Krankheit
Auch wenn Sie beim Entleiher eingesetzt sind, hat dieser im Krankheitsfall keine Weisungsbefugnis Ihnen gegenüber. Das bedeutet, der Entleiher kann Ihnen keine Aufgaben zuweisen oder Anweisungen geben, solange Sie krankgeschrieben sind. Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ruhen während der Krankheit, und Sie sind lediglich zur Meldung verpflichtet. Alle weiteren Angelegenheiten bezüglich Ihrer Arbeitsunfähigkeit, wie die Lohnfortzahlung oder die Krankschreibung, regeln sich über Ihren Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma. Der Entleiher ist nicht befugt, Sie zu kontaktieren, um arbeitsbezogene Dinge zu besprechen, es sei denn, es ist ausdrücklich im Rahmen der Krankmeldung vereinbart worden.
Schutz vor Benachteiligung durch den Entleiher
Das Gesetz schützt Zeitarbeitnehmer davor, vom Entleiher wegen Krankheit benachteiligt zu werden. Das bedeutet, dass der Entleiher Ihnen gegenüber keine negativen Konsequenzen ziehen darf, nur weil Sie krank geworden sind. Eine Kündigung oder eine schlechtere Behandlung aufgrund von Krankheit ist nicht zulässig. Ihr Arbeitsverhältnis besteht weiterhin mit Ihrem Personaldienstleister, und dieser ist dafür verantwortlich, Ihre Rechte zu wahren. Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, ungerecht behandelt zu werden, ist es ratsam, sich umgehend an Ihren Ansprechpartner bei Akliman Personaldienstleistung oder einer ähnlichen Organisation zu wenden. Es gibt auch Regionenübersicht für Personaldienstleistungen, die Ihnen helfen können, passende Anlaufstellen zu finden. Denken Sie daran, dass die Zeitarbeitsfirma Ihr rechtlicher Arbeitgeber ist und Sie unterstützt.
Sozialversicherung und Krankengeld
Beitragspflicht zur Krankenversicherung
Als Zeitarbeitnehmer sind wir in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das bedeutet, dass sowohl wir als auch unsere Zeitarbeitsfirma Beiträge zahlen. Diese Beiträge sind die Grundlage für unseren Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall, wie zum Beispiel ärztliche Behandlung oder Medikamente. Die genaue Höhe der Beiträge richtet sich nach unserem Verdienst und dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse. Unsere Zeitarbeitsfirma führt diese Beiträge in der Regel direkt an die zuständige Krankenkasse ab.
Anspruch auf Krankengeld
Wenn wir länger als sechs Wochen ununterbrochen krankgeschrieben sind, endet die Lohnfortzahlung durch unsere Zeitarbeitsfirma. Ab diesem Zeitpunkt haben wir unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld von unserer gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent unseres Nettoverdienstes, der uns wegen der Arbeitsunfähigkeit entgeht. Es gibt jedoch eine Obergrenze, die sich nach der Beitragsbemessungsgrenze richtet. Um Krankengeld zu erhalten, müssen wir unserer Krankenkasse regelmäßig ärztliche Bescheinigungen über unsere Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Rolle der Zeitarbeitsfirma bei der Krankenkasse
Unsere Zeitarbeitsfirma spielt eine wichtige Rolle im Prozess der Krankenkassenmeldung. Sie ist verpflichtet, uns bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Im Falle einer längeren Krankheit ist die Zeitarbeitsfirma auch dafür zuständig, die notwendigen Informationen an die Krankenkasse weiterzuleiten, damit wir unser Krankengeld erhalten können. Sie fungiert hier als Bindeglied zwischen uns, dem Arbeitnehmer, und der Krankenkasse. Bei Fragen rund um die Sozialversicherung oder den Krankengeldanspruch ist die Personalabteilung unserer Zeitarbeitsfirma oft die erste Anlaufstelle.
Kündigungsschutz im Krankheitsfall
Kündigungsschutz für Zeitarbeitnehmer
Als Zeitarbeitnehmer sind Sie grundsätzlich genauso vor einer Kündigung geschützt wie andere Arbeitnehmer auch. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag, der mit der Zeitarbeitsfirma besteht, nicht einfach so beendet werden kann. Es müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, und auch die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit spielt eine Rolle. Wenn Sie beispielsweise schon länger bei der Zeitarbeitsfirma angestellt sind, greifen unter Umständen stärkere Schutzmechanismen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Kündigungsfristen, die für Sie gelten, in Ihrem Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma festgelegt sind und sich nach dem Gesetz richten. Diese Fristen können je nach Dauer Ihrer Beschäftigung variieren.
Besonderheiten bei krankheitsbedingter Kündigung
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht ohne Weiteres möglich. Das Gesetz sieht hier besondere Schutzvorschriften vor. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur dann wirksam, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Krankheit zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf führt und eine Weiterbeschäftigung für das Unternehmen unzumutbar ist. Außerdem muss die Zeitarbeitsfirma prüfen, ob es alternative Einsatzmöglichkeiten für Sie gibt oder ob eine betriebliche Umschulung möglich wäre. Die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sind also relativ hoch. Es gibt keine pauschale Regelung, die besagt, dass man nach einer bestimmten Krankheitsdauer automatisch gekündigt werden kann. Jede Situation wird einzeln betrachtet.
Rechtliche Beratung bei Kündigungsabsichten
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Ihrer Krankheit gefährdet ist oder Sie eine Kündigung erhalten haben, ist es ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen. Eine Rechtsberatung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft kann Sie unterstützen, die Wirksamkeit einer Kündigung zu prüfen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Es ist wichtig, schnell zu handeln, da es oft kurze Fristen für die Einlegung von Rechtsmitteln gibt. Denken Sie daran, dass wir hier keine Rechtsberatung anbieten können, aber wir empfehlen Ihnen dringend, sich bei Bedarf an entsprechende Stellen zu wenden.
- Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau.
- Informieren Sie sich über die geltenden Kündigungsfristen.
- Suchen Sie bei Unsicherheiten oder Erhalt einer Kündigung umgehend rechtlichen Rat.
Unterstützung durch den Personaldienstleister
Ansprechpartner bei Fragen zur Krankheit
Wenn Sie als Zeitarbeitnehmer krank werden, ist Ihr erster und wichtigster Ansprechpartner Ihre Zeitarbeitsfirma. Wir sind Ihr Arbeitgeber und damit auch für Ihre Anliegen zuständig, wenn es um Ihre Gesundheit geht. Wir haben einen Überblick zu Personaldienstleistungen und kennen die Abläufe. Sie können sich jederzeit an Ihre zuständige Ansprechperson in unserer Firma wenden, wenn Sie Fragen zu Ihrer Krankmeldung, zur Lohnfortzahlung oder zu anderen Themen rund um Ihre Gesundheit haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter und geben Ihnen Auskunft über Ihre Rechte und Pflichten.
Hilfe bei der Antragsstellung für Leistungen
Manchmal kann es notwendig sein, zusätzliche Leistungen zu beantragen, zum Beispiel Krankengeld von der Krankenkasse, wenn die Lohnfortzahlung durch uns endet. Die Antragsformulare können auf den ersten Blick kompliziert wirken. Scheuen Sie sich nicht, uns um Unterstützung zu bitten. Wir können Ihnen erklären, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie die Formulare richtig ausfüllen. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Erledigung solcher Formalitäten, damit Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Betreuung während der Genesungsphase
Ihre Gesundheit steht für uns an erster Stelle. Auch während Ihrer Krankheit lassen wir Sie nicht allein. Wir pflegen den Kontakt zu Ihnen, um zu erfahren, wie es Ihnen geht und ob Sie Unterstützung benötigen. Dies ist Teil unserer Verantwortung als Personaldienstleister, der sich um seine Mitarbeiter kümmert. Wir möchten sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Betreuung erhalten und nach Ihrer Genesung gut wieder in den Arbeitsalltag zurückfinden können. Dies gilt auch für die Vermittlung in eine neue Stelle, falls Ihr Einsatz beim Entleiher endet oder Sie sich beruflich neu orientieren möchten. Wir bieten Ihnen eine breite Übersicht über Einsatzmöglichkeiten in der Zeitarbeit und unterstützen Sie bei der Suche nach einer passenden Position.
Brauchen Sie Hilfe bei der Suche nach den richtigen Leuten für Ihr Unternehmen? Ein Personaldienstleister kann Ihnen dabei helfen, die besten Talente zu finden. Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Mitarbeiter für Ihre offenen Stellen zu entdecken. Besuchen Sie unsere Webseite, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können!
Zusammenfassung und Ausblick
Wir hoffen, dass wir mit diesem Überblick mehr Klarheit über Ihre Rechte als Zeitarbeitnehmer im Krankheitsfall schaffen konnten. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als fest angestellte Mitarbeiter eines Personaldienstleisters grundsätzlich die gleichen Ansprüche haben wie andere Arbeitnehmer. Dazu gehören die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsansprüche, die durch Tarifverträge und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt sind. Bleiben Sie informiert und scheuen Sie sich nicht, bei Fragen Ihren Arbeitgeber oder eine Beratungsstelle zu kontaktieren. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie sich auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn wir als Zeitarbeitnehmer krank werden?
Wenn wir als Zeitarbeitnehmer krank werden, haben wir Glück, denn wir bekommen trotzdem unser Geld. Das ist gesetzlich so geregelt, damit wir uns in Ruhe auskurieren können, ohne uns Sorgen um die Miete machen zu müssen. Unsere Zeitarbeitsfirma ist dafür zuständig, uns das Gehalt weiterzuzahlen.
Wie lange bekommen wir Lohnfortzahlung, wenn wir krank sind?
Normalerweise zahlt uns unsere Zeitarbeitsfirma für die ersten sechs Wochen unser ganzes Gehalt weiter. Das ist eine wichtige Unterstützung, damit wir wieder gesund werden. Wenn die Krankheit länger dauert, bekommen wir danach Krankengeld von der Krankenkasse.
Müssen wir dem Arbeitgeber Bescheid geben, wenn wir krank sind?
Ja, das ist super wichtig! Sobald wir merken, dass wir krank sind, müssen wir das sofort unserer Zeitarbeitsfirma sagen. Am besten rufen wir an. Wenn wir länger als drei Tage krank sind, brauchen wir meistens auch ein Attest vom Arzt. Das ist wie ein Beweis, dass wir wirklich krank sind.
Bekommen wir trotzdem Urlaub, wenn wir krank sind?
Wenn wir während unseres Urlaubs krank werden, ist das kein Problem. Die Urlaubstage, an denen wir krank waren, zählen nicht als Urlaubstage. Wir können sie später nachholen. Das ist fair, denn der Urlaub soll ja zur Erholung da sein.
Was passiert, wenn wir sehr lange krank sind?
Wenn wir länger als sechs Wochen krank sind, bekommen wir kein volles Gehalt mehr von unserer Zeitarbeitsfirma. Stattdessen zahlt uns dann die Krankenkasse Krankengeld. Das ist zwar weniger als unser normales Gehalt, aber es hilft uns, die Zeit zu überbrücken, bis wir wieder arbeiten können.
Spielen Tarifverträge eine Rolle, wenn wir krank sind?
Ja, die spielen eine große Rolle! Oft gibt es spezielle Tarifverträge für Zeitarbeit, die uns noch mehr Rechte geben können, zum Beispiel bei der Bezahlung im Krankheitsfall oder bei zusätzlichen Leistungen. Unsere Zeitarbeitsfirma muss sich an diese Verträge halten.
Müssen wir dem Unternehmen, wo wir arbeiten, Bescheid geben, wenn wir krank sind?
Wir müssen auf jeden Fall unserer Zeitarbeitsfirma Bescheid geben. Das Unternehmen, wo wir gerade arbeiten, muss das aber auch wissen. Die Zeitarbeitsfirma kümmert sich dann darum, dass alle informiert sind. Das Unternehmen, wo wir arbeiten, darf uns wegen der Krankheit nicht schlecht behandeln.
Wer hilft uns, wenn wir Fragen zu unserer Gesundheit oder unseren Rechten haben?
Unsere Zeitarbeitsfirma ist dafür da, uns zu helfen. Wenn wir Fragen zu unserer Gesundheit haben oder uns unsicher sind, welche Rechte wir haben, können wir uns jederzeit an unsere Ansprechpartner dort wenden. Sie unterstützen uns und erklären uns alles.