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ToggleBedeutung von Tarifverträgen in der Zeitarbeit

Tarifverträge übernehmen in der Zeitarbeit eine maßgebliche Rolle. Sie strukturieren die Arbeitsbedingungen für alle Seiten – für Zeitarbeitnehmer und für Personaldienstleister – und schaffen so einen klaren Rahmen für das tägliche Arbeitsleben. Die Branche ist von vielen Besonderheiten geprägt, häufig wechselnden Einsätzen und unterschiedlichen Anforderungen. Gerade hier sorgen Tarifverträge für verlässliche Regeln und verhindern Unsicherheiten.
Schutzfunktion für Zeitarbeitnehmer
Zeitarbeitnehmer sind durch Tarifverträge vor unklaren oder unfairen Arbeitsbedingungen geschützt. Das betrifft vor allem diese Bereiche:
- Geregelte Mindestlöhne und Zuschläge
- Klare Grenzen für Arbeits- und Pausenzeiten
- Transparente Urlaubsregelungen und Zusatzleistungen
Gerade weil Zeitarbeit immer wieder mit Vorurteilen zu schlechteren Bedingungen konfrontiert wird, sorgt ein Tarifvertrag für eine nachvollziehbare Rechtslage.
In der Praxis bedeutet das: Kommen neue Einsatzorte oder Tätigkeiten hinzu, ist festgelegt, was bezahlt werden muss und wann Zeitarbeitnehmer Urlaubs- oder Anspruch auf Sonderzahlungen haben.
Relevanz für Personaldienstleister
Auch für die Personaldienstleister bringt ein Tarifvertrag Vorteile. Wir erleben, dass
- die Personaleinsatzplanung besser steuerbar ist,
- Kosten und Leistungen klar kalkulierbar bleiben,
- Betriebe rechtssicher auf gesetzliche Vorgaben reagieren können.
Alle wichtigen Punkte, wie Löhne, Zuschläge, Überstunden und Urlaubsansprüche, sind einheitlich dokumentiert. Das vereinfacht die tägliche Arbeit und schafft Vertrauen bei Beschäftigten und Kundenunternehmen.
Rechtliche Grundlage der Tarifverträge
Tarifverträge in der Zeitarbeit basieren auf Übereinkünften zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die wichtigsten Grundlagen bestimmen:
- Wer zum Vertragsabschluss berechtigt ist
- Für wen der Tarifvertrag gilt
- Wie lange der Vertrag läuft und wie Anpassungen geregelt sind
Typisch für die Branche: Besonders der iGZ-DGB- und der BAP-Tarifvertrag haben zentrale Bedeutung. Ohne Tarifvertrag greift lediglich das gesetzliche Mindestniveau gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Wir sehen: Tarifverträge sind für Zeitarbeit längst Standard und bieten einen Rahmen, der rechtlich bindend und wiederkehrend überprüft wird. Sie schaffen so Sicherheit, die in der flexiblen Arbeitswelt der Zeitarbeit sonst schnell fehlen kann.
(Dies stellt keine Rechtsberatung dar; für rechtliche Einzelfragen sollten Fachleute hinzugezogen werden.)
Wichtige Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche
In der Zeitarbeitsbranche gibt es mehrere Tarifverträge, die den Alltag vieler Beschäftigter und Unternehmen prägen. Diese Regelwerke bestimmen unter anderem die Entlohnung, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen. Neben den beiden bundesweit bekannten Branchentarifverträgen existieren auch individuell angepasste Firmentarifverträge.
iGZ-DGB-Tarifvertrag im Detail
Der iGZ-DGB-Tarifvertrag wird gemeinsam zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vereinbart. Er bildet die Basis für zahlreiche Zeitarbeitsverhältnisse in Deutschland und umfasst folgende Kernpunkte:
- Einteilung der Löhne und Gehälter in verschiedene Entgeltgruppen, abhängig von Tätigkeit und Qualifikation
- Regelung von Urlaubstagen und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Vorgaben zu Arbeitszeiten, Überstunden und Zuschlägen
- Festlegung von Branchenzuschlägen, wenn Zeitarbeitskräfte in bestimmten Industriezweigen eingesetzt werden
Viele Personaldienstleister und Zeitarbeitskräfte orientieren sich am iGZ-DGB-Tarifvertrag, da er transparent gestaltet ist und regelmäßig angepasst wird.
BAP-Tarifvertrag und seine Besonderheiten
Ein zweiter bedeutender Vertrag ist der BAP-Tarifvertrag, ausgehandelt vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und den zuständigen Gewerkschaften. Er ähnelt dem iGZ-DGB-Tarif – es gibt aber einige Abweichungen:
- Teilweise unterschiedliche Einstufungen in die Entgeltgruppen
- Abweichende Regelungen bei Sonderzahlungen und Zuschlägen
- Eigene Definitionen für die Zuordnung von Qualifikationen und Berufserfahrung
Beide Tarifverträge bestimmen häufig, welche Rechte Zeitarbeitskräfte im Arbeitsalltag konkret haben. Doch je nach Mitgliedschaft des Arbeitgebers im iGZ oder BAP gilt jeweils einer dieser beiden Verträge.
Weitere individuelle Haustarifverträge
Neben den großen Flächentarifverträgen schließen manche Unternehmen sogenannte Haustarifverträge ab. Das sind spezielle Vereinbarungen zwischen einem einzelnen Betrieb und einer Gewerkschaft. Sie können zusätzliche Bestimmungen enthalten:
- Höhere Löhne oder zusätzliche Urlaubstage über den Branchentarifen
- Individuelle Regelungen zur Arbeitszeit oder zu Arbeitszeitkonten
- Spezielle Zuschläge, etwa für Einsätze an Wochenenden
Für Unternehmen und Belegschaften öffnen Haustarifverträge die Möglichkeit, bestimmte Aspekte flexibler zu gestalten und besser auf die eigenen Bedürfnisse einzugehen. Individuelle Regelungen sind zum Beispiel dann wichtig, wenn Unternehmen auf besondere Anforderungen einer Branche oder Region reagieren müssen. Dennoch orientieren sich auch Haustarifverträge an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie an den Grundsätzen der Branchenzuschläge in der Zeitarbeit.
Wir fassen zusammen: Wer in der Zeitarbeitsbranche tätig ist, sollte genau wissen, welchen Tarifvertrag sein Arbeitgeber zugrunde legt. Die Unterschiede zwischen iGZ-DGB-, BAP- und Haustarifvertrag bilden die Grundlage für die konkreten Arbeitsbedingungen und Ansprüche.
Vergütungsregelungen und Entgeltgruppen im Tarifvertrag
Die Vergütung in der Zeitarbeit ist klar über tarifvertragliche Regelungen strukturiert. Dabei geht es nicht nur um den Mindestlohn, sondern auch um die faire Zuordnung zu Entgeltgruppen und um Sonderzahlungen. Wir schauen uns an, was das für Zeitarbeitnehmer konkret bedeutet und welche Unterschiede es zu anderen Arbeitsverhältnissen gibt.
Mindestlohn und Lohnstaffelung
Im Zentrum der tariflichen Regelungen steht der Mindestlohn. Auch in der Zeitarbeit gibt es eine klare Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Je nach Tarifvertrag und Branche gelten unterschiedliche Sätze, die oft durch automatische Lohnsteigerungen im Vertragsverlauf ergänzt werden. Zusätzlich greifen bei längerer Betriebszugehörigkeit Staffelungen oder Zuschläge – das ist vor allem dann relevant, wenn Beschäftigte über mehrere Monate im selben Betrieb eingesetzt werden.
Wichtige Punkte der Lohnstaffelung:
- Einstiegslohn liegt meist beim tariflich vereinbarten Mindestbetrag
- Die Struktur sorgt für automatische Lohnanpassungen nach bestimmten Beschäftigungsdauern
- Unterschiede entstehen durch Branchenzuschläge oder individuelle Vereinbarungen
Eine Übersicht kann dabei helfen, die Komplexität sichtbar zu machen:
Einsatzdauer | Grundlohn (Beispiel)* | Mögliche Zuschläge |
---|---|---|
Monat 1-3 | Tarif-Mindestlohn | – |
Ab Monat 4 | Tarif-Mindestlohn | Branchenzuschlag |
Nach 9 Monaten** | Anpassung an Stammbelegschaft | Branchenzuschlag |
*Die Werte sind beispielhaft, individuelle Tarife können variieren.
**Gilt je nach Vertrag und gesetzlicher Grundlage.
Einteilung nach Qualifikation und Tätigkeit
In klassischen Tarifverträgen der Zeitarbeit erfolgt die Eingruppierung nach der Tätigkeit, die im Kundenbetrieb ausgeübt wird. Dabei ist nicht allein der erlernte Beruf entscheidend, sondern die tatsächlich geforderte Qualifikation am Einsatzort. Die Entgeltgruppen geben klar vor, wie eine Tätigkeit eingeordnet werden muss. Für uns ist eine korrekte Eingruppierung bei Vertragsbeginn besonders wichtig, da spätere Anpassungen oft problematisch werden können.
Zur Einteilung zählen:
- Tätigkeitsmerkmale (einfach, qualifiziert, leitend, spezialisierte Aufgaben)
- Erforderliche Qualifikation für den konkreten Einsatz
- Angaben aus der tariflichen Entgelttabelle (z. B. E1 bis E9 je nach Tarifvertrag)
Eine zutreffende Eingruppierung sichert eine angemessene Bezahlung und verhindert mögliche Konflikte von Anfang an.
Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
Tarifverträge in der Zeitarbeit schließen auch Regelungen für Sonderleistungen ein. Neben dem regulären Monatslohn können Beschäftigte von zusätzlichen Zahlungen profitieren. Diese betreffen typischerweise:
- Weihnachtsgeld: Meist als prozentualer Anteil des Monatslohns im November oder Dezember
- Urlaubsgeld: Auszahlung zu Beginn des Haupturlaubs, oft abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Eventuell weitere Sonderleistungen je nach Haustarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
Die genauen Konditionen variieren, bieten aber einen spürbaren Zusatznutzen für viele Zeitarbeiter. Wer unsicher ist, wie die Regelungen im eigenen Vertrag ausfallen, sollte die Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen oder direkt beim Arbeitgeber nachfragen. Auch digitale Tools bieten mittlerweile Möglichkeiten, Vergütungen und Zuschläge übersichtlich zu dokumentieren (mehr zu unterstützender Software für exakte Dokumentation von Vergütungsmodellen).
Abschließend zeigt sich: Tarifverträge sorgen in der Zeitarbeit für Transparenz und Fairness. Die Einteilung in Entgeltgruppen schützt beide Seiten und schafft einheitliche Bedingungen – davon profitieren Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister gleichermaßen.
Keine Rechtsberatung. Alle Angaben nach bestem Wissen.
Branchenzuschläge in der Zeitarbeit
Branchenspezifische Zuschläge sind in unserer Branche nicht mehr wegzudenken. Sie sorgen dafür, dass die Gehälter von Zeitarbeitnehmern nach einer gewissen Einsatzdauer Schritt für Schritt an die Löhne von Stammmitarbeitern angepasst werden. Solche Zuschläge sind in eigenen Tarifverträgen geregelt und bringen sowohl für Zeitarbeiter als auch für Verleiher wichtige Vorteile.
Funktionsweise von Branchenzuschlägen
Branchenzuschläge dienen dazu, Gehaltsunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und der Stammbelegschaft im Einsatzbetrieb schrittweise zu verringern. Relevant wird dieser Zuschlag, wenn ein Zeitarbeitnehmer in einer bestimmten Branche länger tätig ist, etwa in der Metall- oder Chemieindustrie. Die Bedingungen und Stufen dieser Zuschläge werden von den Tarifpartnern, zum Beispiel BAP oder iGZ mit dem DGB, im Detail ausgehandelt.
Einige Eckpunkte zur Funktionsweise:
- Zuschläge gelten nur für festgelegte Branchen (z.B. Metall, Elektro, Chemie)
- Sie sind an tarifliche Vorgaben gebunden und nicht gesetzlich vorgeschrieben
- Berechnung und Höhe orientieren sich an Einsatzzeit und Tätigkeit
Wer länger in einer Branche eingesetzt wird, erhält mit Branchenzuschlägen eine deutliche finanzielle Verbesserung – das motiviert und sorgt für mehr Fairness im Job.
Lohnanpassung an die Stammbelegschaft
Das langfristige Ziel der Branchenzuschläge ist die sukzessive Annäherung an das Gehaltsniveau der Stammmitarbeiter. Dies bringt klare Vorteile:
- Transparente Entwicklung des Stundenlohns über die Einsatzdauer
- Schrittweise Reduktion des Einkommensabstands zu Festangestellten
- Motivation und höhere Zufriedenheit bei temporär Beschäftigten
Einen Überblick über die typischen Stufen im Zuschlagssystem gibt zum Beispiel der Branchenzuschläge Tarifüberblick:
Einsatzdauer | Zuschlag auf Grundlohn |
---|---|
ab 6 Wochen | erste Zuschlagsstufe |
ab 3 Monaten | nächste Steigerung |
ab 5, 7 und 9 Monaten | weitere Steigerungen |
Mit den gestaffelten Zuschlägen wird das Niveau nach etwa neun Monaten meist dem der Stammbelegschaft deutlich angenähert.
Gestaffelte Zuschläge abhängig von der Einsatzdauer
Die Höhe der Zuschläge wächst in Stufen an. Je länger wir in derselben Branche oder sogar im gleichen Einsatzbetrieb tätig sind, desto höher fällt der Zuschlag aus.
Die wichtigsten Punkte zur Staffelung:
- Der Zuschlag startet oft nach 6 Wochen Beschäftigung in einer tarifgebundenen Branche.
- Weitere Erhöhungen treten meist nach 3, 5, 7 und 9 Monaten ein.
- Erst ab der höchsten Stufe werden in vielen Fällen bis zu 90 Prozent des Unterschieds zum tariflichen Lohn der Stammbelegschaft erreicht.
Es ist wichtig, die jeweilige Branchenzugehörigkeit und Einsatzdauer genau im Blick zu behalten, um den Anspruch korrekt nachzuvollziehen. Für detaillierte aktuelle Informationen rund um Zuschläge und Lohnberechnung kann ein Blick auf die Zusammensetzung des Bruttogehalts für Zeitarbeitnehmer hilfreich sein.
Am Ende sorgen diese Zuschlagsmodelle dafür, dass sich Zeitarbeit mehr lohnt und die soziale Absicherung wächst. Wir profitieren insgesamt von mehr Transparenz und Fairness in der Vergütung – auch wenn die Details manchmal etwas komplizierter sind.
Hinweis: Dieser Überblick stellt keine Rechtsberatung dar. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, Tarifvertrag und individuelle Arbeitsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
Arbeitszeitmodelle und Überstundenregelungen
Im Bereich der Zeitarbeit legen Tarifverträge wichtige Rahmenbedingungen zu Arbeitszeit und Überstunden fest. Sie sorgen für Orientierung und Transparenz sowohl bei Zeitarbeitsfirmen als auch für Arbeitnehmer. Dabei gibt es deutliche Vorgaben, etwa zur Wochenarbeitszeit, zur Handhabung von Überstunden und zu den Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung sowie Arbeitszeitkonten.
Reguläre Wochenarbeitszeit
In den meisten Tarifverträgen der Zeitarbeit ist eine wöchentliche Arbeitszeit von etwa 35 Stunden für Vollzeitbeschäftigte vorgesehen. Typisch ist hier eine monatliche Regelarbeitszeit von rund 151,67 Stunden. Diese wird meist als „verfestigte Vergütung“ ausgezahlt – das verschafft Klarheit beim Gehalt und schützt vor starken Schwankungen. Folgende Punkte sind maßgeblich:
- Die regelmäßige Arbeitszeit basiert auf einer Durchschnittsberechnung (im Monat und Jahr).
- Einsätze in Kundenbetrieben können längere Arbeitszeiten ermöglichen, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die bisherige variable Festlegung je Arbeitstag läuft aus, sodass mehr Verlässlichkeit für Beschäftigte entsteht (ausführlicher im iGZ-Tarifvertrag geregelt).
Überstunden und Zuschlagsregelungen
Überstunden entstehen, wenn Beschäftigte über die vertragliche oder tarifliche Arbeitszeit hinaus arbeiten. Im Tarifvertrag werden sie häufig mit Zuschlägen vergütet, zum Beispiel:
- Überstundenzuschläge (z. B. 25 % Zuschlag pro Stunde)
- Nacht- und Feiertagszuschläge nach festen Sätzen
- Die Möglichkeit, Überstunden in Freizeit umzuwandeln, ist festgelegt.
Meistens werden Überstunden exakt nachvollziehbar dokumentiert, um eine faire Abrechnung zu garantieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können eine Auszahlung von Überstunden – häufig bis zu einer festgelegten monatlichen Höchstgrenze – vereinbaren.
Zeiterfassung und Arbeitszeitkonten
Tarifverträge bieten Modelle zur Arbeitszeiterfassung und zur Nutzung von Arbeitszeitkonten. Sie schaffen Flexibilität, aber auch Sicherheit für beide Seiten:
- Jede geleistete Stunde wird erfasst und dokumentiert.
- Arbeitszeitkonten dürfen bis zu eine bestimmte Anzahl Plusstunden ansammeln (häufig 200 Stunden oder ähnlich).
- Beschäftigte können Plusstunden wahlweise als Freizeit (einzelne Stunden oder mehrere Tage) nehmen oder teilweise auszahlen lassen, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind.
Modell | Max. Plusstunden | Auszahlung | Freizeitausgleich |
---|---|---|---|
Arbeitszeitkonto (iGZ) | ca. 200 | ja, teilweise | ja |
Monatliche Auszahlung | – | ja | – |
Arbeitszeitmodelle und Überstundenregelungen in Tarifverträgen der Zeitarbeit helfen uns, Arbeitsalltag planbar zu gestalten und berechenbare Arbeitsbedingungen zu schaffen – auch, wenn Einsätze sehr unterschiedlich verlaufen können. Für individuelle Details ist ein Blick in den jeweiligen Tarifvertrag sinnvoll. Keine Rechtsberatung.
Mehr zu Unterschieden zwischen Zeitarbeit und Werkvertrag und ihrer jeweiligen Arbeitszeitgestaltung gibt es im Abschnitt zum Vergleich der Vertragsarten.
Urlaubsanspruch und Sonderurlaube für Zeitarbeitnehmer

In der Zeitarbeit sind Urlaubsansprüche sowie Sonderurlaubsmöglichkeiten klar über Tarifverträge geregelt. Das hilft, Unsicherheiten für Zeitarbeitnehmer und Arbeitgeber zu vermeiden. Oft wird unterschätzt, wie strukturiert die Regelungen zu Urlaub und Sonderurlaub in der Zeitarbeit tatsächlich sind. Wir zeigen, wie das typischerweise aussieht und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Regelmäßiger Urlaubsanspruch nach Tarifvertrag
Die Höhe des Urlaubsanspruchs orientiert sich in der Zeitarbeit meist am Tarifvertrag, den das Personaldienstleistungsunternehmen abgeschlossen hat. Dies bedeutet für viele Beschäftigte konkret:
- Urlaubsanspruch steigt mit der Beschäftigungsdauer im Betrieb.
- Der Urlaubsanspruch unterscheidet sich häufig von den gesetzlichen Mindeststandards und liegt oftmals darüber.
- Auch bei längerer Krankheit werden Beschäftigungszeiten für den Urlaubsanspruch berücksichtigt.
Beschäftigungsdauer (im Kalenderjahr) | Urlaubsanspruch (in Tagen) |
---|---|
1. Jahr | 24 – 25 |
ab 2. Jahr | 25 – 30 |
ab 5. Jahr | bis 30+ |
Urlaubszeiten ermöglichen es Zeitarbeitnehmern, sich wirklich zu erholen. Selbst bei häufig wechselnden Einsätzen bleibt das Recht auf angemessene Auszeiten bestehen.
Zusätzliche Urlaubstage bei längerer Betriebszugehörigkeit
Ein weiterer Pluspunkt: Viele Tarifverträge in der Zeitarbeit sehen eine Staffelung der Urlaubstage vor, je nachdem, wie lange wir schon bei einem Arbeitgeber tätig sind. Dadurch entsteht für langjährige Zeitarbeitnehmer ein Anreiz, im Unternehmen zu bleiben. Wichtige Regelungen sind dabei meist:
- Ab dem zweiten Beschäftigungsjahr bekommen wir oft mehr Urlaubstage.
- Tarifverträge berücksichtigen auch Eltern- und Pflegezeiten bis zu einer bestimmten Höchstdauer als Betriebszugehörigkeit.
- Zeiten von Arbeitsunfähigkeit (z. B. durch Krankheit) gelten vollständig als Beschäftigungszeit.
Dieser gestaffelte Urlaubsanspruch sorgt für Gerechtigkeit und Orientierung, wie sie auch für Festangestellte normal ist.
Sonderurlaub und Freistellungsmöglichkeiten
Sonderurlaub dient dazu, besondere Lebensereignisse abzusichern. In der Zeitarbeit gibt es ihn beispielsweise für:
- die Geburt eines eigenen Kindes
- Todesfall naher Angehöriger
- Eigene Hochzeit oder die eines Kindes
Die Details solcher Sonderurlaube – also Anspruchsdauer und Voraussetzungen – richten sich nach tariflichen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben. Wichtig ist auch zu wissen, dass diese Regelungen ergänzend zu den üblichen Urlaubsansprüchen greifen. Viele Zeitarbeitgeber bieten hier transparente und feste Regelungen.
Übrigens: Auch in der Zeitarbeit gilt die volle Sozialversicherungspflicht.
Mehr Details zu den arbeitsrechtlichen Ansprüchen, darunter auch Urlaub und Sonderurlaube in der Zeitarbeit, finden sich übrigens im Überblick zu tariflichen Leistungen und allgemeinen Arbeitsstandards.
(Kein Anspruch auf Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zum individuellen Urlaubsanspruch empfehlen wir, sich direkt an die Personalabteilung oder den Betriebsrat zu wenden.)
Kündigungsfristen und Vertragsbeendigung in der Zeitarbeit
Die Beendigung eines Zeitarbeitsverhältnisses bringt oft viele praktische Fragen mit sich. Wir erleben in der täglichen Arbeit, wie wichtig klare Regeln rund um Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten in der Zeitarbeit für beide Seiten sind. Im Unterschied zum Werkvertrag, bei dem das Ergebnis im Mittelpunkt steht, ist das klassische Zeitarbeitsverhältnis durch die gesetzlichen und tariflichen Schutzvorschriften geprägt. Viele Personaldienstleister, die sich an einer Branchenübersicht für Personaldienstleistungen orientieren, setzen bewusst auf Tarifverträge, um Sicherheit und Verlässlichkeit für alle Beteiligten zu schaffen.
Tariflich geregelte Kündigungsfristen
Die Tarifverträge in der Zeitarbeitsbranche legen meist spezifische Kündigungsfristen fest, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen können. Diese klaren Fristen bieten Planungssicherheit und Transparenz.
- In der Regel unterscheiden sich die Fristen je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.
- Die Kündigungsfrist verlängert sich mit zunehmender Beschäftigungsdauer.
- Der Tarifvertrag kann mitunter Sonderregelungen für bestimmte Gründe (z.B. sachgrundlose Befristung, Probezeit) enthalten.
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist (Beispiel) |
---|---|
bis 6 Monate | 2 Wochen |
bis 1 Jahr | 4 Wochen |
über 1 Jahr | 1 Monat |
über 2 Jahre | 2 Monate |
(Die tatsächlichen Fristen variieren je nach Tarifvertrag und gelten in Kombination mit gesetzlichen Regeln. Keine Rechtsberatung.)
Tarifliche Kündigungsfristen gehören zu den wichtigsten Regelungsinhalten eines Arbeitsvertrags in der Zeitarbeit, da sie sowohl Arbeitnehmer als auch Personaldienstleister vor unangenehmen Überraschungen schützen.
Unterschiede zur gesetzlichen Regelung
Anders als im Gesetz kann ein Tarifvertrag Kündigungsfristen verkürzen oder verlängern. Laut Arbeitsrecht (BGB) gelten bestimmte Mindestfristen, doch der Branchentarifvertrag Zeitarbeit sorgt oft für angepasste Lösungen. Im Gegensatz dazu kann bei einem Werkvertrag – wie aus der Branchenübersicht für Personaldienstleistungen bekannt – eine Kündigung oft nur schwer durchgesetzt werden, da dort das Werk und nicht die Zeit im Zentrum steht.
Einige Kernpunkte:
- Tarifverträge können flexiblere Fristen vorsehen als Gesetz.
- Probezeitkündigungen sind häufig kürzer geregelt.
- Das AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) zieht nach neun Monaten Equal Pay, was bei Kündigungen relevant sein kann.
Übernahmeoption in den Kundenbetrieb
Oft stellt sich die Frage, wie es nach einer Kündigung in der Zeitarbeit weitergeht. Viele Tarifverträge sehen eine sogenannte Übernahmeoption in den Kundenbetrieb vor. Dies kommt dann ins Spiel, wenn das Kundenunternehmen Interesse an einer dauerhaften Anstellung zeigt.
- Nach längerer Einsatzzeit entsteht häufig ein Übernahmeinteresse.
- Die Bedingungen werden meist bilateralen Vereinbarungen zwischen Verleiher und Entleiher überlassen.
- Ein Wechsel aus der Zeitarbeit in eine Festanstellung beim Kunden kann mit einer neuen Probezeit verbunden sein.
Ein direkter Wechsel bietet Chancen auf mehr Stabilität, birgt aber auch neue Herausforderungen, etwa im Hinblick auf Tarifbindung, Kündigungsverfahren und Veränderungen im Aufgabenbereich.
Fazit: Die Kündigungsfristen und die Vertragsbeendigung in der Zeitarbeit sind zentral für eine solide Zusammenarbeit. Bestenfalls sorgen transparente Regelungen und eine offene Kommunikation zwischen allen Parteien für einen reibungslosen Übergang, besonders wenn eine Übernahme in den Kundenbetrieb ansteht.
(Hinweis: Dieser Text dient der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar.)
Besonderheiten von Equal Pay und Equal Treatment

Das Thema Gleichstellung – im Sinne von Equal Pay und Equal Treatment – ist für Zeitarbeitnehmer und Personaldienstleister gleichermaßen relevant. Uns begegnen hier Besonderheiten, die je nach Vertragslage unterschiedlich wirken. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die gesetzlichen und tariflichen Spielregeln werfen und die Folgen für den Arbeitsalltag betrachten.
Gesetzliche Grundlage im §8 AÜG
Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (§8 AÜG) sind zwei Prinzipien festgelegt:
- Equal Pay: Nach spätestens neun Monaten im selben Einsatzbetrieb steht Zeitarbeitnehmern der gleiche Lohn wie den Festangestellten zu.
- Equal Treatment: Zeitarbeitskräfte haben Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft. Dazu zählen etwa Arbeitszeiten, Pausenregelungen oder der Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen.
Befristete Abweichungen sind nur durch einen einschlägigen Tarifvertrag möglich. Ohne diesen muss das Kundenunternehmen spätestens nach neun Monaten Gleichbehandlung garantieren.
Unterschiede zwischen gesetzlicher und tariflicher Regelung
Tarifverträge in der Zeitarbeit erlauben Abweichungen von der gesetzlichen Frist und regeln Details teilweise anders. Typische Punkte sind:
- Branchenzuschläge**: In vielen Tarifverträgen werden gestaffelte Zuschläge vereinbart, die das Entgelt langsam an das der Stammbelegschaft anpassen.
- Verzögerter Equal-Pay-Effekt: Durch die Zuschläge dauert der Lohnangleich länger – die vollständige Gleichstellung erfolgt häufig erst nach 15 Monaten oder später.
- Unterschiedliche Zusatzleistungen: Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nicht immer nach dem Prinzip Gleichbehandlung gewährt, sondern richten sich oft nach dem Tarifvertrag.
Regelungsbereich | Gesetzlich (§8 AÜG) | Tarifvertrag |
---|---|---|
Equal Pay | Nach 9 Monaten | Nach bis zu 15 Monaten |
Branchenzuschläge | Nicht vorgesehen | Häufig gestaffelt |
Equal Treatment | Sofort | Möglich, aber meist sofort |
Bedeutung für die Gleichstellung im Betrieb
Equal Pay und Equal Treatment sind zentrale Werkzeuge, um Diskriminierung zu verhindern und für mehr Gleichbehandlung zu sorgen. Sie sorgen dafür, dass Zeitarbeitnehmer auf längere Sicht ähnliche Lohn- und Arbeitsbedingungen wie direkte Kollegen bekommen. Allerdings ist der Weg dahin – vor allem bei tariflicher Regelung – nicht immer gradlinig.
- Mehr Übersicht im Arbeitsalltag, weil klare Regelungen greifen
- Potenziell besseres Betriebsklima, da Zeitarbeitnehmer sich nicht ausgegrenzt fühlen
- Transparenz, was Lohn- und Arbeitszeitgestaltung betrifft
Wir stellen fest: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen bieten einen gewissen Grundschutz, aber erst die Tarifverträge regeln im Detail, wie und wann echte Lohnangleichung wirklich stattfindet. Für Zeitarbeitnehmer heißt das, sie sollten sich genau informieren, welcher Vertrag im jeweiligen Fall zutrifft. (Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.)
Fazit: Die Besonderheiten von Equal Pay und Equal Treatment bestimmen maßgeblich das Miteinander im Betrieb und prägen die Entwicklung der Zeitarbeitsbranche.
Sozialversicherung und betriebliche Altersversorgung

Sobald wir in der Zeitarbeit tätig sind, gelten für uns die gleichen Regeln wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn es um Sozialversicherung und Altersvorsorge geht. Das betrifft die Beitragspflicht sowie teilweise zusätzliche Absicherungen über den Tarifvertrag. Schauen wir uns zusammen die wichtigsten Punkte an.
Pflicht zur Sozialversicherung für Zeitarbeitnehmer
In der Zeitarbeit sind wir ganz normal sozialversicherungspflichtig. Unser Arbeitgeber führt Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab – das läuft automatisch, wie in den meisten anderen Beschäftigungsverhältnissen auch. Die Pflicht zur Sozialversicherung besteht grundsätzlich ab dem ersten Arbeitstag und schützt uns in unterschiedlichen Lebenslagen:
- Absicherung bei Krankheit
- Rentenansprüche für das Alter
- Unterstützung bei Arbeitslosigkeit
- Leistungen im Pflegefall
Gerade diese Stabilität sorgt dafür, dass Zeitarbeitnehmer nicht schlechter gestellt sind als Festangestellte. Ein Überblick unserer Sozialversicherungsbeiträge, die vom Lohn abgehen:
Versicherungsart | Anteil Arbeitgeber | Anteil Arbeitnehmer |
---|---|---|
Rentenversicherung | 50 % | 50 % |
Krankenversicherung | 50 % | 50 % |
Arbeitslosenversicherung | 50 % | 50 % |
Pflegeversicherung | 50 % | 50 % |
Tarifliche Regelungen zur Zusatzversorgung
Manche Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche sehen über die gesetzliche Sozialversicherung hinausgehende Zusatzleistungen vor. Besonders interessant können betriebliche Altersvorsorgeangebote sein. Hier zahlen manche Arbeitgeber freiwillig Beiträge ein, oder wir haben die Möglichkeit, eigene Entgeltumwandlungen vorzunehmen. Wichtig aus Sicht der Praxis:
- Nicht automatisch in jedem Zeitarbeitsvertrag enthalten – auf Details im Tarifvertrag achten.
- Mitunter gibt es finanzielle Zuschüsse vom Arbeitgeber zu Altersvorsorgeprodukten.
- Oft sind Mindestbeschäftigungszeiten Voraussetzung.
Gerade wenn wir länger in einem Unternehmen sind, kann sich so eine zusätzliche Absicherung für die Zukunft lohnen. Für weitere Besonderheiten lohnt sich ein Blick in die jeweiligen tariflichen Regelungen oder eine Beratung. Gerade bei komplexen Themen wie arbeitsbezogenen Sozialleistungen finden wir dort viele hilfreiche Hinweise.
Bedeutung betrieblicher Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge spielt in vielen Betrieben eine Rolle, auch in der Zeitarbeit. Durch Tarifverträge oder freiwillige Angebote der Arbeitgeber können zusätzliche finanzielle Reserven fürs Alter aufgebaut werden. Für uns drei zentrale Vorteile:
- Aufbau einer zusätzlichen privaten Rentenquelle neben der gesetzlichen Rente.
- Steuervorteile durch Entgeltumwandlung – Zahlungen in die bAV werden oft steuer- und sozialabgabenfrei vorgenommen.
- Erhöhte finanzielle Sicherheit nach dem Berufsleben – vor allem nach längerer Betriebszugehörigkeit.
Die Kombination aus gesetzlicher Sozialversicherung und betrieblicher Altersvorsorge schafft für uns als Zeitarbeitnehmer eine stabile Basis für Krankheit, Arbeitslosigkeit und Alter. Wer sich hier früh informiert und vorsorgt, profitiert auch langfristig von den Verbesserungen, die sich aus Tarifverträgen ergeben können.
Dies ist keine Rechtsberatung. Bei individuellen Fragen lohnt sich immer eine persönliche Fachberatung.
Regelungen zu Weiterbildung und Qualifizierung
Die Entwicklung fachlicher Kompetenzen wird in der Zeitarbeit durch tarifvertragliche Vorgaben gestützt. Uns ist bewusst, dass berufliche Qualifizierung ein zentrales Element für langfristige Beschäftigung und bessere Karrierechancen ist – sowohl für Beschäftigte als auch für Personaldienstleister wie Akliman Personaldienstleistung. Die wichtigsten Regelungen, die Tarifverträge in Sachen Weiterbildung und Qualifizierung mitbringen, betrachten wir in den folgenden Abschnitten.
Anspruch auf betriebliche Weiterbildung
Tarifverträge sichern Zeitarbeitnehmern oftmals einen Rechtsanspruch auf bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses zu. Die genaue Ausgestaltung kann variieren, doch häufig gibt es klare Vorgaben zu diesen Themen:
- Regelmäßige Durchführung von Gesprächen über den individuellen Qualifizierungsbedarf
- Teilnahme an internen oder externen Schulungen, finanziert durch den Arbeitgeber
- Anspruch auf Freistellung für Bildungsmaßnahmen, zum Beispiel bei längeren externen Kursen
Damit ergibt sich die Möglichkeit, die eigenen Fähigkeiten gezielt auszubauen und das persönliche berufliche Profil zu stärken – eine Praxis, die von "Infos für Karriere & Bewerber" oft empfohlen wird.
Förderungsmöglichkeiten durch den Tarifvertrag
Viele Tarifwerke beinhalten eigene Fördermodelle für die Weiterbildung. Häufig werden die Kosten für qualifizierende Maßnahmen übernommen – zumindest teilweise. Folgende Förderungen sind üblich:
- Übernahme von Seminarkosten und Fahrtkosten
- Unterstützung beim Erwerb von berufsrelevanten Zertifikaten
- Kooperation mit Bildungsträgern für rabattierte Teilnahme oder individuelle Kurse
Förderung | Übliche Form | Bemerkung |
---|---|---|
Seminargebühren | voll/teilweise | Meist für anerkannte Fachkurse |
Fahrtkosten | feste Pauschale | Bei längeren Strecken zum Seminarort |
Zertifikatsabschlüsse | Kostenzuschuss | Vor allem für arbeitsplatzrelevante Inhalte |
Auswirkungen auf Karrierechancen
Von einer gezielten Qualifizierung profitieren Zeitarbeitnehmer spürbar. Eine höhere Qualifikation erhöht die Einsatzmöglichkeiten, verbessert die Einstufung in den Entgeltgruppen und kann letztlich zu einer dauerhaften Übernahme im Kundenbetrieb oder zu attraktiveren Arbeitsbedingungen führen. Möglichkeiten, die wir nicht selten im Beratungsalltag sehen:
- Größere Auswahl an Einsatzmöglichkeiten durch neue Qualifikationen
- Bessere Verhandlungsposition bei Entgelt oder Vertragsverlängerungen
- Erhöhte Übernahmechancen beim Kundenunternehmen
Weiterbildungsmöglichkeiten sind häufig der entscheidende Faktor für stabile Beschäftigung und berufliches Wachstum in der Zeitarbeit. Wir erleben, dass sich Investitionen in Qualifikation für alle Seiten langfristig auszahlen.
Am Ende zeigt sich: Weiterbildung ist in der Zeitarbeit kein Bonus, sondern ein geregelter und oft eingeforderter Bestandteil. Bei Unsicherheiten, ob und wie ein Anspruch auf Weiterbildung durchgesetzt werden kann, empfehlen wir eine persönliche Rücksprache, immer auch unter dem Hinweis: keine Rechtsberatung.
Vorteile und Herausforderungen von Tarifverträgen in der Zeitarbeit
Tarifverträge in der Zeitarbeit bieten uns eine verbindliche Struktur, die sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen Verlässlichkeit schafft. Ein wesentlicher Vorteil ist die Transparenz der Arbeitsbedingungen: Löhne, Arbeitszeiten und Sonderleistungen sind im Vertrag festgelegt. Das gibt Zeitarbeitnehmern die Sicherheit, dass bestimmte Mindeststandards, wie Urlaubsanspruch und Zuschläge, nicht unterschritten werden. Auch bei der Vergütung profitieren viele Zeitarbeitnehmer von geregelten Entgeltgruppen und möglichen Branchenzuschlägen.
Wir sehen außerdem, dass Gewerkschaften als starke Interessenvertretung für Beschäftigte agieren. Sie verhandeln mit den Arbeitgeberverbänden regelmäßig über Anpassungen – das stärkt die Rechte der Angestellten erheblich.
- Klare Entgeltgruppen und Lohntransparenz
- Vereinbarte Urlaubs- und Sonderzahlungen
- Gewerkschaftliche Mitbestimmung bei Änderungen
Für viele schafft ein Tarifvertrag bei der Zeitarbeit endlich die Klarheit, die ohne vertragliche Festlegungen häufig fehlt. Unsicherheit über die eigene Entlohnung oder den nächsten Urlaub – das gibt es mit einer tariflichen Basis wesentlich seltener.
Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte
Durch die Tarifbindung bleiben Unternehmen in der Zeitarbeitsbranche flexibel einsetzbar. Personaldienstleister können sich an saisonalen Schwankungen orientieren und so die Stammbelegschaft gezielt entlasten, was gerade im Einzelhandel vorteilhaft sein kann (Zeitarbeit im Einzelhandel bietet Flexibilität). Für Beschäftigte bedeutet Flexibilität, unterschiedliche Arbeitsorte und Aufgabenbereiche zu erleben, was auch berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet.
Einige Vorteile auf einen Blick:
- Schnellere Reaktionsfähigkeit bei Auftragsschwankungen
- Planbarkeit durch vorab festgelegte Einsatzzeiten
- Chancen auf Weiterentwicklung durch wechselnde Aufgabenbereiche
Grenzen und mögliche Nachteile der Tarifbindung
Allerdings stoßen wir immer wieder auf Herausforderungen im Zusammenhang mit Tarifverträgen. Manche tariflichen Regelungen können für Zeitarbeitnehmer auch nachteilig sein, zum Beispiel, wenn Abweichungen vom Prinzip ‚Equal Pay‘ erfolgen. In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz (AÜG) nach neun Monaten gleiche Bezahlung vor, während Tarifverträge teils Übergangsfristen nutzen. Zudem sind einige Verträge weniger großzügig als das (gesetzliche) Arbeitsrecht, etwa bei Zuschlägen oder Kündigungsfristen.
Vorteil | Herausforderung |
---|---|
Verbindliche Lohnstaffelung | Teilweise geringere Branchenzuschläge |
Planungssicherheit | Längere Wartezeiten auf equal pay |
Geregelt Kündigungsfristen | Einschränkungen bei Überstunden |
Wir empfehlen, die Regelungen im individuellen Fall aufmerksam zu prüfen und zu vergleichen, was für uns persönlich am meisten Sinn macht.
FAQ
Was sind häufige Fragen zu Tarifverträgen in der Zeitarbeit?
- Gilt der Tarifvertrag für alle Zeitarbeiter automatisch?
- Wo finde ich meinen jeweiligen Tarifvertrag?
- Kann ich ohne Tarifbindung vom AÜG profitieren?
Wir erinnern daran: Das ist keine Rechtsberatung. Fragen zur individuellen Situation sollten mit Experten geklärt werden.
Was gilt, wenn kein Tarifvertrag vorliegt?
In der Zeitarbeit ist nicht jedes Unternehmen an einen Tarifvertrag gebunden. Das wirft die Frage auf, welche Regeln ohne Tarifvertrag gelten und wie sich das auf Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer auswirkt.
Rechtsgrundlagen nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Liegt kein Tarifvertrag vor, gelten zwingend die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und allgemeines Arbeitsrecht.
Wichtige Rechtsgrundlagen sind dabei:
- Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), zum Beispiel § 622 zur Kündigungsfrist
- Das Gesetz zum Mindestlohn (MiLoG)
Damit sind Kernpunkte wie Lohn, Urlaub und Kündigung durch Gesetze vorgegeben und nicht durch Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Unterschiede zum tariflichen Standard
Ohne Tarifvertrag gibt es einige Abweichungen zu den Vereinbarungen, die sonst zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen werden:
- Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde
- Nach spätestens neun Monaten Einsatz im gleichen Betrieb erhalten Zeitarbeitnehmende grundsätzlich den gleichen Lohn wie Festangestellte (Equal Pay)
- Urlaub richtet sich mindestens nach dem Bundesurlaubsgesetz (mindestens vier Wochen/20 Arbeitstage pro Jahr)
- Kündigungsfristen entsprechen dem allgemeinen Arbeitsrecht (§ 622 BGB)
Tabelle: Wesentliche Unterschiede mit und ohne Tarifvertrag
Regelungsbereich | Ohne Tarifvertrag | Mit Tarifvertrag |
---|---|---|
Grundlohn | Gesetzlicher Mindestlohn | Tariflich festgelegter, oft gestaffelter Lohn |
Branchenzuschläge | Keine | Deutlich gestaffelt je nach Branche/Einsatzdauer |
Sonderzahlungen | Keine gesetzlichen Ansprüche | Regelungen für Weihnachts-/Urlaubsgeld möglich |
Urlaub | Gesetzlich: mind. 20 Tage | Tariflich oft mehr als das Minimum |
Vor- und Nachteile für Zeitarbeitnehmer
Die Situation ohne Tarifvertrag bringt sowohl Chancen als auch Unsicherheiten mit sich:
Vorteile:
- Nach neun Monaten greift das Equal Pay-Prinzip verbindlich
- Es gibt keine tariflichen Sonderregeln, die eventuell ungünstiger als das Gesetz sein könnten
Nachteile:
- Keine Zuschläge für bestimmte Branchen (keine Branchenzuschläge)
- Kein Anspruch auf tariflich vereinbartes Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Weniger zusätzliche Sozialleistungen
In der Praxis kann das Fehlen eines Tarifvertrags sowohl zu mehr Lohn nach neun Monaten als auch zu weniger sozialer Absicherung führen. Es empfiehlt sich, mögliche Unterschiede genau zu prüfen, bevor man sich für einen Vertrag entscheidet.
Hinweis: Diese Hinweise sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel lässt sich Unterstützung bei einer Gewerkschaft oder Rechtsberatungsstelle finden.
Liegt kein Tarifvertrag vor, gelten die gesetzlichen Mindestbedingungen. Das heißt, der Arbeitgeber muss sich an die allgemeinen Gesetze halten. Du bist unsicher, welche Rechte du hast? Auf unserer Webseite findest du dazu einfache Erklärungen und kannst uns direkt kontaktieren. Jetzt mehr erfahren und Klarheit bekommen!
Fazit: Tarifverträge in der Zeitarbeit – unser Eindruck
Wenn wir uns die Tarifverträge in der Zeitarbeit anschauen, sehen wir: Sie bringen Struktur und Sicherheit in eine Branche, die oft als unsicher gilt. Durch die klaren Regeln zu Lohn, Urlaub und Arbeitszeiten wissen Zeitarbeitnehmer und Unternehmen, woran sie sind. Natürlich gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifverträgen, und nicht immer ist alles perfekt. Manche Regelungen sind besser als das Gesetz, andere können auch mal nachteilig sein. Trotzdem: Ohne Tarifvertrag fehlt oft die Planungssicherheit, und wichtige Extras wie Branchenzuschläge oder Sonderzahlungen entfallen. Wir finden, es lohnt sich, genau hinzuschauen, welcher Tarifvertrag gilt und wie die eigenen Bedingungen aussehen. Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen – am besten bei einer Gewerkschaft oder einer unabhängigen Stelle. Am Ende sorgen Tarifverträge dafür, dass Zeitarbeit fairer und transparenter wird – für beide Seiten.
Häufig gestellte Fragen zu Tarifverträgen in der Zeitarbeit
Was ist ein Tarifvertrag in der Zeitarbeit?
Ein Tarifvertrag in der Zeitarbeit ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Er legt fest, wie viel Lohn Zeitarbeitnehmer mindestens bekommen, wie lange sie arbeiten dürfen und welche Rechte sie bei Urlaub oder Krankheit haben. Dadurch sind die Regeln für alle Beteiligten klar und fair.
Welche Tarifverträge gibt es in der Zeitarbeit?
In Deutschland gibt es vor allem zwei große Tarifverträge für Zeitarbeit: den iGZ-DGB-Tarifvertrag und den BAP-Tarifvertrag. Beide regeln Löhne, Zuschläge und andere wichtige Punkte. Manche Firmen haben auch eigene Haustarifverträge mit besonderen Regeln.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer?
Seit März 2024 liegt der Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer bei 13,50 Euro pro Stunde. In manchen Branchen gibt es noch Zuschläge, sodass der Lohn mit der Zeit steigen kann.
Was sind Branchenzuschläge und wie funktionieren sie?
Branchenzuschläge sind extra Zahlungen, die Zeitarbeitnehmer bekommen, wenn sie länger in einem bestimmten Betrieb arbeiten. Diese Zuschläge steigen meistens mit der Einsatzdauer und sorgen dafür, dass der Lohn näher an den der festen Mitarbeiter kommt.
Wie viel Urlaub steht uns als Zeitarbeitnehmer zu?
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Tarifvertrag. Meistens bekommen Zeitarbeitnehmer zwischen 24 und 30 Urlaubstage im Jahr. Wer länger im Betrieb bleibt, kann manchmal sogar mehr Urlaubstage bekommen.
Was passiert, wenn unser Arbeitgeber keinen Tarifvertrag nutzt?
Wenn kein Tarifvertrag gilt, greifen die gesetzlichen Regeln. Dann bekommen Zeitarbeitnehmer mindestens den gesetzlichen Mindestlohn und haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Branchenzuschläge gibt es dann aber meist nicht.
Was bedeutet Equal Pay in der Zeitarbeit?
Equal Pay heißt, dass Zeitarbeitnehmer nach spätestens 9 Monaten im selben Betrieb genauso viel verdienen müssen wie die festen Mitarbeiter. Viele Tarifverträge regeln aber, dass der Lohn erst schrittweise durch Zuschläge steigt.
Sind Zeitarbeitnehmer sozialversichert?
Ja, Zeitarbeitnehmer sind ganz normal sozialversichert. Das heißt, es werden Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt. In manchen Tarifverträgen gibt es außerdem Angebote für betriebliche Altersvorsorge oder Weiterbildungen.